Recht & Soziales

Rechts­rat­geber

INTENSIVkinder Nieder­sachsen e.V. ist Mitglied beim Bundes­verband für körper- und mehrfach­be­hin­derte Menschen e.V. , dem größten Selbst­hilfe- und Fachverband für körper­be­hin­derte Menschen in Deutschland.

Der Bundes­verband für körper- und mehrfach­be­hin­derte Menschen e.V. (bvkm) infor­miert unter anderem umfang­reich über recht­liche Fragen. Broschüren sind in verschie­denen Sprachen erhältlich. Hier finden Sie nicht nur aktuelle Infor­ma­tionen und Ratgeber, sondern beispiels­weise auch Argumen­ta­ti­ons­hilfen bei Streit­fragen mit den Kosten­trägern und aktuelle Urteile, die für Menschen mit Behin­derung von Bedeutung sein können.

Hier geht’s zu ‘Recht & Ratgeber’ des bvkm

Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis

Ihr Kind hat einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Für die Feststellung des Anspruchs ist das Versorgungsamt zuständig, das auf der Grundlage von eingereichten Arztberichten oder einer amtsärztlichen Untersuchung entscheidet. Der Ausweis kann helfen, bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten.
Informieren Sie sich hier:
Übersicht über Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Schwerbehindertenausweis

Mobilität /​Parkerleichterungen

Hat Ihr Kind einen Schwer­be­hin­der­ten­ausweis mit dem Merkzeichen B (Notwen­digkeit ständiger Begleitung), können Sie als Begleit­person in öffent­lichen Verkehrs­mitteln kostenlos mitfahren. Dafür benötigen Sie zusätzlich ein so genanntes Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Infor­ma­tionen über die Unent­gelt­liche Beför­derung im öffent­lichen Personenverkehr

Infor­ma­tionen zu Parkerleich­te­rungen finden Sie hier:
www​.soziales​.nieder​sachsen​.de/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​b​e​h​i​n​d​e​r​t​e​_​m​e​n​s​c​h​e​n​/​n​a​c​h​t​e​i​l​s​a​u​s​g​l​e​i​c​h​e​/​p​a​r​k​e​r​l​e​i​c​h​t​e​r​u​n​g​e​n​-​3​4​1​.​h​tml

Alle Antrags­for­mulare sowie umfang­reiche Infor­ma­tionen finden Sie beim nieder­säch­si­schen Landes­so­zi­alamt. Hier gelangen Sie gleich zum Online-Portal:
www​.lsonline​.nieder​sachsen​.de/​l​s​-​o​n​l​i​n​e​/​o​n​l​i​n​e​f​o​r​m​u​l​are

Hier finden Sie auch die Zustän­dig­keits­be­reiche der Außen­stellen des nieder­säch­si­schen Landes­amtes für Soziales, Jugend und Familie:
www​.soziales​.nieder​sachsen​.de/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​b​e​h​i​n​d​e​r​t​e​_​m​e​n​s​c​h​e​n​/​b​e​h​i​n​d​e​r​u​n​g​_​u​n​d​_​a​u​s​w​e​i​s​/​3​6​1​.​h​tml