Informationen zur Pflege­versicherung & mehr

Ihr Kind braucht aufgrund seiner Erkrankung oder Behin­derung mehr Pflege als andere Kinder?


Dann können Sie eine Pflege­stufe beantragen. Das ist auch für junge Kinder möglich. Man muss den pflege­ri­schen Mehraufwand nachweisen. Die Pflege­kassen sind bei den Kranken­kassen angesiedelt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Pflege­be­gut­achtung. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizi­nische Dienst der Kranken­ver­si­cherung (MDK).


Bei pflege­be­dürf­tigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beein­träch­tigung ihrer Selbst­stän­digkeit mit alters­ent­spre­chend entwi­ckelten Kindern ermittelt. Für Kinder im Alter von 0 bis 18 Monaten gelten Sonder­re­ge­lungen, um häufige Wieder­ho­lungs­be­gut­ach­tungen in den ersten Lebens­mo­naten zu vermeiden.

Die Richt­linien des GKV-Spitzen­ver­bandes zur Feststellung der Pflege­be­dürf­tigkeit nach dem XI. SGB bilden die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.

Der Medizi­nische Dienst Bund infor­miert hier über

 

➜ Pflege­be­dürf­tigkeit und Pflegebegutachtung

Die Bundes­ver­ei­nigung Lebens­hilfe infor­miert hier über

 

➜ Leistungen der Pflegeversicherung

Infor­ma­tionen zur Pflege­ver­si­cherung und Pflege­ta­gebuch (Selbst­ein­schätzung für Pflege­be­dürftige und ihre Angehö­rigen), aktua­li­sierte Ausgabe 2026 vom Sozial­verband Deutschland

➜ SoVD-Broschüre zur Pflege­ver­si­cherung und Pflege­ta­gebuch [PDF]

Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie das Bürger­te­lefon zur Pflege­ver­si­cherung an:

➜ Bürger­te­lefon zur Pflege­ver­si­cherung im Auftrag des Bundes­mi­nis­te­riums für Gesundheit
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