Medizinische Versorgung

Zur medizi­ni­schen Versorgung Ihres Kindes berät Sie Ihre Kinder­ärztin /​ Ihr Kinderarzt.

Hier erhalten Sie auch notwendige Verord­nungen für Therapien oder Hilfs­mittel. Bei bestimmten Erkran­kungen oder Behin­de­rungen kann zur Diagnostik oder beson­deren Therapie eine Überweisung in ein Sozial­päd­ia­tri­sches Zentrum (SPZ) erfolgen.

Medizinische Versorgung behinderter Kinder

Die Sozial­päd­ia­tri­schen Zentren (SPZ) in Niedersachsen

Sozial­päd­ia­trische Zentren (SPZ) sind ärztlich geleitete Einrich­tungen, die Aufgaben der Diagnostik und der spezi­ellen Therapie für Kinder und Jugend­liche wahrnehmen. Diese Angebote können von den nieder­ge­las­senen Ärzten und/​oder den Frühför­der­stellen aufgrund der Art oder der Schwere der Erkrankung oder Behin­derung der betrof­fenen Kinder und Jugend­lichen nicht alleine geleistet werden. Voraus­setzung für eine Anmeldung ist in der Regel die Überweisung durch eine Kinderärztin/​einen Kinderarzt. Behandelt werden im SPZ Kinder und Jugend­liche, die Krank­heiten haben, die ihre geistige, körper­liche oder seelische Entwicklung beeinträchtigen.

Medizi­ni­schen Zentren für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behin­derung (MZEB)

Die Möglichkeit, Erwachsene mit geistiger Behin­derung oder schweren Mehrfach­be­hin­de­rungen ambulant in so genannten Medizi­ni­schen Zentren für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behin­derung (MZEB) zu behandeln, gibt es bundesweit leider noch nicht sehr häufig. Aufgabe eines MZEB ist, Gesund­heits­leis­tungen an einem Ort und multi­dis­zi­plinär unter medizi­ni­scher Leitung zu erbringen. Neben der Durch­führung von Diagnostik und Therapie bezie­hungs­weise der Festsetzung von Thera­pie­emp­feh­lungen für den weiter­be­han­delnden Arzt soll eine wesent­liche Leistung die Organi­sation und Koordi­nation verschie­dener ambulanter fachärzt­licher Leistungen sein.

In Nieder­sachsen gibt es erst wenige zugelassene MZEB:

MZEB Hannover

MZEB Uelzen

MZEB Braun­schweig

Kranken­haus­auf­enthalt mit Ihrem Kind

Check­liste für den Aufenthalt im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen
(Vor der Aufnahme, im Krankenhaus und Entlassung)

https://​www​.lv​-koerper​be​hin​derte​-bw​.de/​p​d​f​/​L​V​K​M​_​B​r​o​_​C​h​e​c​k​l​i​s​t​e​_​W​e​b​.​pdf

(Quelle: Landes­verband für Menschen mit Körper- und Mehrfach­be­hin­derung Baden-Württemberg e.V.)

 

Dokumen­tation der Tagung „Alle inklusive?! — Menschen mit schweren und mehrfachen Behin­de­rungen im Krankenhaus (v. 7. 10.15)

https://​www​.lv​-koerper​be​hin​derte​-bw​.de/​p​d​f​/​D​o​k​u​m​e​n​t​a​t​i​o​n​_​K​r​a​n​k​e​n​h​a​u​s​_​2​1​0​9​1​6​.​pdf

(Quelle: Landes­verband für Menschen mit Körper- und Mehrfach­be­hin­derung Baden-Württemberg e.V.)

Ratgeber „Hilfen für Familien mit behin­derten, chronisch und schwerst­kranken sowie pflege­be­dürf­tigen Kindern und Jugend­lichen in Niedersachsen“

Aus dem Vorwort:

Die Versorgung chronisch, schwer- oder schwerst­kranker Kinder oder Jugend­licher stellt für pflegende Angehörige eine große Heraus­for­derung dar. Pflege und Betreuung sind oft rund um die Uhr notwendig und erfordern großes Engagement von allen Betei­ligten. Nicht selten ist dabei die gesamte Familie betroffen. Umso wichtiger ist es, sich ein tragfä­higes Unter­stüt­zungsnetz aufzu­bauen, das Entlastung schafft.

[…]

In dem vorlie­genden Ratgeber sind Infor­ma­tionen über die Vielfalt bereits bestehender Angebote in Nieder­sachsen zusam­men­ge­tragen. Das Spektrum reicht von Beratungs- und Selbst­hil­fe­an­ge­boten, aufsu­chenden Hilfen, Einrich­tungen der Verhin­de­rungs- und Kurzzeit­pflege, über die Pflege in statio­nären Einrich­tungen und akutme­di­zi­nische Versorgung bis hin zu medizi­ni­scher Vorsorge, Rehabilitations‑, Kur- und Erholungs­an­ge­boten sowie Versor­gungs­an­ge­boten für Kinder und Jugend­liche, die nur noch eine begrenzte Lebens­er­wartung haben. Auch die Versorgung von jungen Menschen im Übergang zum Erwach­se­nen­alter, der sogenannten Transition, wird aufgegriffen.

In den letzten Jahren hat sich das Angebot an unter­stüt­zenden Hilfen deutlich erweitert und ausdif­fe­ren­ziert. Nicht alle niedrig­schwel­ligen Betreuungs- und Entlas­tungs­an­gebote sowie alle Fachärzte für Kinder- und Jugend­me­dizin können daher hier aufge­führt werden. Wo möglich, wird jedoch auf bestehende Adress­samm­lungen oder zentrale Anlauf­stellen verwiesen, die Infor­ma­tionen über in Ihrem Wohnbezirk und persön­lichen Umfeld befind­liche Angebote vermitteln können. Die vorlie­gende Broschüre bietet einiges, erhebt bei der Vielzahl der Angebote in einer sich stetig weiter entwi­ckelnden Pflege­land­schaft jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Den Ratgeber können Sie hier herun­ter­laden: [Link]

(Heraus­geber: Nieder­säch­si­sches Minis­terium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Häusliche Kranken­pflege

Versi­cherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege,

  • wenn eine Kranken­haus­be­handlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Kranken­haus­ver­mei­dungs­pflege),
  • wenn sich mit häuslicher Kranken­pflege eine stationäre Kranken­haus­be­handlung vermeiden oder verkürzen lässt (Kranken­haus­ver­mei­dungs­pflege),
  • wenn die Kranken­pflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Siche­rungs­pflege),
  • wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlim­merung einer Krankheit, insbe­sondere nach einem Kranken­haus­auf­enthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Kranken­haus­be­handlung (Unter­stüt­zungs­pflege).

Die häusliche Kranken­pflege beinhaltet Grund­pflege, Behand­lungs­pflege und die hauswirt­schaft­liche Versorgung. Den Schwer­punkt bilden behand­lungs­pfle­ge­rische Leistungen. Zur Behand­lungs­pflege gehören Pflege­maß­nahmen, die durch bestimmte Erkran­kungen erfor­derlich werden. Sie sind speziell auf den Krank­heits­zu­stand des Patienten ausge­richtet und tragen dazu bei, die Krankheit zu heilen bzw. nicht zu verschlimmern. Krank­heits­be­schwerden sollen verhindert oder gelindert werden (z. B. Wundversorgung).

 

Ärztlich verordnete Behand­lungs­pflege kann bei Ihrem Kind zum Beispiel umfassen:

  • Atemsti­mu­lie­rende und sekret­för­dernde Maßnahmen, Inhalationen
  • Absaugen der Atemwege
  • Wund-/Deku­bi­tus­ver­sorgung
  • Stoma­be­handlung
  • Esstherapie/​Mundstimulation
  • Paren­terale Ernährung/​Infusionstherapie
  • Injek­tionen
  • Versorgung von Magensonden/​PEG
  • Intensiv-/Beatmungs­pflege (bis 24 Std./Tag)
  • neuro­lo­gische Krankenbeobachtung
Kind mit Magensonde zur künstlichen Ernährung

Voraus­setzung für alle Leistungen der häuslichen Kranken­pflege ist, dass der Patient die notwen­digen Pflege­maß­nahmen nicht selbst leisten kann, aber auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V). Zudem muss eine von der Kranken­kasse geneh­migte ärztliche Verordnung vorliegen. Für Versi­cherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt die gesetz­liche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro je Verordnung und zehn Prozent der Kosten in den ersten 28 Tagen im Kalen­derjahr bis zur Errei­chung der indivi­du­ellen Belas­tungs­grenze an. Ist häusliche Pflege wegen Schwan­ger­schaft oder Entbindung erfor­derlich, entfällt die gesetz­liche Zuzahlung.

Das Nähere zur Verordnung und zum Leistungs­an­spruch von häuslicher Kranken­pflege sowie zur Zusam­men­arbeit zwischen Vertrags­ärzten, Kranken­häusern, Pflege­diensten und Kranken­kassen regelt der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G‑BA) in seiner Richt­linie zur häuslichen Kranken­pflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V. Der Richt­linie ist ein Leistungs­ver­zeichnis über die verord­nungs­fä­higen Leistungen der häuslichen Kranken­pflege beigefügt.

Die Versorgung der Versi­cherten erfolgt durch geeignete Pflege­dienste, mit denen die Kranken­kassen nach § 132a Abs. 2 SGB V Verträge schließen.

Über die einheit­liche Versorgung mit häuslicher Kranken­pflege hat der GKV-Spitzen­verband nach § 132a Abs. 1 SGB V mit den für die Wahrnehmung der Inter­essen von Pflege­diensten maßgeb­lichen Spitzen­or­ga­ni­sa­tionen auf Bundes­ebene unter Berück­sich­tigung der Richt­linie häusliche Kranken­pflege des G‑BA Rahmen­emp­feh­lungen beschlossen.

Ausführ­liche Infor­ma­tionen hierzu liefert Ihnen die folgende Richt­linie zur häuslichen Krankenpflege.

 

Richt­linie häusliche Krankenpflege

(Fassung vom 17.09.2009)

des Gemein­samen Bundesau­schusses über die Verordnung von häuslicher Kranken­pflege (zuletzt geändert am 22.08.2019, in Kraft getreten am 23.08.2019

Die Richt­linie können Sie hier herun­ter­laden: [Link]

Kinder­kran­ken­pfle­ge­dienste in Niedersachsen

horiscroll
Einrichtung Ort Telefon Homepage
Ambulante Kinder­kran­ken­pflege Flügelchen 21683 Stade-Bützfleth 04141 – 659738 www​.fluegelchen​-stade​.de
Petzie – Häusliche Kinder­kran­ken­pflege GmbH 26122 Oldenburg 0441 – 5703290 www​.petzie​-zuhause​.de
immerda GmbH AMBULANTE INTENSIVPFLEGE 26129 Oldenburg 0441 – 7792220 www​.immerda​-inten​siv​pflege​.de
Filius GmbH ambulante Kinder- und Erwachsenenpflege 26133 Oldenburg 0441 – 4860741 www​.filius​-pflege​.de
Ambulante Inten­siv­pflege ImPuls GmbH 26169 Friesoythe 04493 – 9219600 www​.ambulante​-inten​siv​pflege​-impuls​.de
KWE Kinder­kran­ken­pflege Weser-Ems Gmbh 26188 Edewecht 04405 – 984800 www​.kwe​-gmbh​.org
Filius GmbH ambulante Kinder- und Erwachsenenpflege 26382 Wilhelms­haven 04421 – 9837010 www​.filius​-pflege​.de
Filius GmbH ambulante Kinder- und Erwachsenenpflege 26506 Norden 04931 – 9756446 www​.filius​-pflege​.de
Ambulanter Kranken­pflege Dienst GmbH 26603 Aurich 04941 – 66296 www​.akd​-aurich​.de
Ostfrie­sische Pflege­dienste HUMANIA Reiner Lichtenstein 26757 Borkum 04922 – 932525 www​.ostfrie​sische​-pflege​dienste​.de
Ambulante Kinder­kran­ken­pflege (MoKiDS) 26835 Hesel 04950 – 806701 www.diakonie-hju.wir‑e.de
Ambulante Kinder­kran­ken­pflege Krank und Klein — bleib daheim GmbH 27232 Sulingen 04271 – 9567680 www​.krank​-und​-klein​.de
Ambulante Kinder­kran­ken­pflege Bettina Harms GmbH 29386 Hankens­büttel 05371 – 6193638 www​.bettina​-harms​.de
Stern­schnuppe ambulante Kinder­kran­ken­pflege Bartsch & Fischer GbR 30161 Hannover 0511 – 56912929 www​.stern​schnuppe​-hannover​.de
gGIS mbH Häusliche Intensivpflege 30165 Hannover 0511 – 3588190 www​.gis​-service​.de
Ambulante Kinder­kran­ken­pflege Sugint u. Scherf GmbH 30665 Hannover 0511 – 54353888 www​.ambulan​te​kin​der​kran​ken​pflege​.de
Leonard Kranken- und Intensivpflege 30559 Hannover 0511 – 4503444 pflege​dienst​-leonard​.de
Kinder­pflege Bären­stark Heubeck u. Rost GmbH 30952 Ronnenberg 0511 – 94000755 www​.kinder​pflege​-baeren​stark​.de
Ambulante Kranken­pflege Berezow GmbH 31180 Giesen OT. Hasede 05121 – 93120 www​.berezow​-gmbh​.de
Häuslicher Pflege­dienst Lauenau-Apelern 31552 Apelern 05043 – 98083
KIMBU Häusliche Kinder­kran­ken­pflege Göttingen gemein­nützige GmbH 37085 Göttingen 0551 – 38919221 www​.kimbu​-goettingen​.de
Pflege­dienst Hummel junior 38100 Braun­schweig 0531 – 3171961 www​.hummel​-junior​.de
Pflege to hus 38104 Braun­schweig 0531 – 7999310 www​.pflege​-to​-hus​.de
BVP – der kompe­tente Pflege­partner GmbH 38122 Braun­schweig 0531 – 3172522 www​.bvp​-pflege​dienst​.de
Pflegeteam Ulrike Caselato GmbH 49179 Oster­cappeln-Venne 05476 – 902300 oder 80855 www​.pflegeteam​-caselato​.de
Ambulante Kinder­kran­ken­pflege Sozial­station Nordkreis Vechta e.V. 49377 Vechta 04441 – 97730
mobicare · Kranken- und Altenpflege 49596 Gehrde 05439 – 93333 www​.mobicare​.de
Emslän­dische Pflege 49751 Sögel 05952 – 2090 www.emsländischepflege-sögel.de

(Quelle: Nieder­säch­si­sches Minis­terium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)

Weitere hilfreiche Links zum Thema Kinderkrankenpflege:

Quali­täts­ge­mein­schaft Häusliche Kinder­kran­ken­pflege Niedersachsen

Kinder­kran­ken­pflege-Netz

Spezia­li­sierte ambulante Pallia­tiv­ver­sorgung für Kinder und Jugend­liche (SAPV-KJ)

Die spezia­li­sierte ambulante Pallia­tiv­ver­sorgung ist eine eigen­ständige Leistung für gesetzlich Kranken­ver­si­cherte mit einer nicht heilbaren, fortschrei­tenden und weit fortge­schrit­tenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebens­er­wartung (§ 37 b SGB V). Die SAPV wird je nach Bedarf mit Unter­bre­chungen oder durch­gängig geleistet. Sie umfasst entspre­chend dem aktuellen Versor­gungs­bedarf Beratung, Koordi­nation der Versorgung, unter­stüt­zende Teilver­sorgung oder – in Ausnah­me­fällen – vollständige Versorgung.

Für die Pallia­tiv­ver­sorgung von Kindern und Jugend­lichen gelten zahlreiche Beson­der­heiten. Deshalb übernehmen in Nieder­sachsen spezia­li­sierte Versor­gungs­teams aus medizi­ni­schen, pflege­ri­schen und psycho­so­zialen Fachkräften die SAPV-KJ.

Diese spezia­li­sierten Teams existieren an verschie­denen Stand­orten in Niedersachsen.

Ziel ist es, in enger Zusam­men­arbeit mit Koope­ra­ti­ons­partnern vor Ort die umfas­sende häusliche Versorgung und Betreuung zu gewähr­leisten und Kranken­haus­auf­ent­halte soweit wie möglich zu vermeiden.

Verordnung der Leistung

Die SAPV-KJ (Spezia­li­sierte ambulante Pallia­tiv­ver­sorgung für Kinder und Jugend­liche) kann von einem nieder­ge­las­senen Kinder- oder Hausarzt bzw. bei Entlassung aus der statio­nären Betreuung vom Klinikarzt oder von einem Pädiater des SAPV-KJ-Teams verordnet werden. Die Leistung ist für gesetzlich kranken­ver­si­cherte Patienten kostenfrei. Gesetzlich Kranken­ver­si­cherte mit einer nicht heilbaren, fortschrei­tenden und weit fortge­schrit­tenen Erkrankung haben einen Anspruch auf SAPV. Die SAPV ist ein zusätz­liches Angebot zur häuslichen Kranken­pflege, wenn belas­tende Krank­heits­zeichen nicht ausrei­chend von Kinder- und Hausärzten bzw. ambulanten Pflege­diensten behandelt werden können.

Koordi­nie­rungsbüro Betreu­ungsnetz schwer­kranker KinderUG(h)

Das Koordi­nie­rungsbüro (Betreu­ungsnetz schwer­kranker Kinder) arbeitet eng zusammen mit den regio­nalen Teams vor Ort. In Nieder­sachsen gibt es regionale SAPV-KJ-Teams in Hannover, Braun­schweig, Oldenburg, Göttingen, Osnabrück und in Syke und Umgebung. Die Kontakt­daten finden Sie hier:

Janusz-Korczak-Allee 12
30173 Hannover
info@​betreuungsnetz.​org

Weitere umfang­reiche Infor­ma­tionen zum Thema finden Sie auf der Homepage des
Netzwerks für die Versorgung schwer­kranker Kinder und Jugend­licher e.V.

sowie hier:

Pädia­trische Palliativ AG Niedersachsen
Medizi­nische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover