Ihr Kind braucht aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung mehr Pflege als andere Kinder?
Dann können Sie eine Pflegestufe beantragen. Das ist auch für junge Kinder möglich. Man muss den pflegerischen Mehraufwand nachweisen. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Pflegebegutachtung. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Für Kinder im Alter von 0 bis 18 Monaten gelten Sonderregelungen, um häufige Wiederholungsbegutachtungen in den ersten Lebensmonaten zu vermeiden.
Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. SGB bilden die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.









